Die neuen Antragsformulare für die Pauschalförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach §20h SGB V sind auf der Homepage der GKV-Seite Antragsformulare – GKV Baden-Württemberg eingestellt.
Es gibt keine größeren Änderungen in den Anträgen. Zu beachten ist, dass die Angabe einer Telefonnummer nun zwingend erforderlich ist und eine genauere Bezeichnung unter den Punkten 4.4 und 5.3 angegeben werden muss.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei uns, gerne sprechen wir Ihren Antrag mit Ihnen durch!
Bitte beachten Sie:
- Verwenden Sie nur die aktuellen Antragsformulare für 2025
- Die Antragsfrist: 31.03.2025.
- Dem neuen Antrag immer den Verwendungsnachweis vom Vorjahr beilegen.
- Jeder Antrag braucht ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer), bitte auf die 1. Seite des Antrags schreiben.
- Jeder Antrag braucht zwei Unterschriften.
Den Antrag beim Selbsthilfebüro Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald einreichen/abgeben oder direkt an Frau Klein, BARMER, Landesvertretung Baden-Württemberg, Postfach 102154, 70017 Stuttgart schicken.