Selbsthilfeförderung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen fördern nach §20h Sozialgesetzbuch V Selbsthilfegruppen. Eine Förderung ist möglich für die laufende Gruppenarbeit z.B. Miete für Räumlichkeiten, Entwicklung und Druck eines Flyers oder für den Besuch einer Fortbildung/eines Kongresses. Ebenso können Sie mit Ihrer Gruppe ein besonders Projekt planen, bei entsprechenden Ideen, melden Sie sich gerne bei uns. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Sollten Sie Fragen dazu haben ob ein bestimmtes Vorhaben gefördert wird oder Sie Probleme beim Ausfüllen des Antrages haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Die ausführlichen Informationen finden Sie hier:

 

Projektefonds der Stadt Freiburg

Für Vereine und Gruppen, die sich ehrenamtlich engagieren. Der Projekte-Fonds will bürgerschaftlich Engagierte finanziell entlasten, damit die Gruppen erfolgreich arbeiten können

Gefördert werden, z. B. Druck von Flyern, Fortbildung, Durchführung von Veranstaltungen.

Nähere Angaben dazu unter: