Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, können ab August 2020 eine Soforthilfe bis zu einer Höhe von 12.000 Euro in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen erhalten. Aktuell werden dafür die Kriterien erarbeitet. Weitere Informationen folgen. Hier ist die Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration zu finden.