Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102. Die Vereinbarkeit wird fortlaufend überprüft und verbessert.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
PDF- und Office-Dokumente:
Ein Großteil der bereitgestellten Dokumente ist nicht barrierefrei.
Alternativtexte für Bilder:
Nicht alle Bilder verfügen über durchgängig konsistent gepflegte Alternativtexte.
Videos:
Eingebundene Videos verfügen teilweise nicht über vollständige Untertitel oder Transkriptionen.
Hinweise zur Gestaltung und Bedienbarkeit
Die Website verfügt über eine klare Struktur und gut gegliederte Inhalte.
Die Bedienbarkeit per Tastatur ist gewährleistet.
Auch Formulare und interaktive Elemente sind gut nutzbar umgesetzt.
Die Lesbarkeit und Farbgestaltung sind überwiegend barrierearm umgesetzt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16.04.2026 erstellt.
Die Bewertung der Website beruht auf einer Selbstbewertung unter Berücksichtigung gängiger Prüfwerkzeuge und manueller Tests.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Der Paritätische Baden-Württemberg E-Mail: info@paritaet-bw.de oder über unser Kontaktformular
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist und Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle beim Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg wenden:
Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: https://barrierefreiheit-bw.de
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 16.04.2026 überprüft.