Neuigkeiten zur Förderung durch die Krankenkasssen

Sparschwein

Kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung nach § 20h SGB V (Pauschalförderung)

Die gute Nachricht zu den Förderanträgen 2021:  es gibt keine neuen Regelungen!

Hier zur Erinnerung die wichtigsten Punkte:
 

  • Antragsfrist: 31.03.2021 (bleibt gleich!)
  • Der Verwendungsnachweis sollte dem neuen Antrag beiliegen.
  • Den Antrag beim Selbsthilfebüro Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald einreichen.
  • Jeder Antrag braucht ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer).
  • Die Anträge brauchen zwei Unterschriften.
  • Veränderungen bei der Gruppe (z. B. Ansprechpartner, Kontonummer, Adresse…) bei der ARGE, bei der Sie die IK-Nummer beantragt haben, melden.
  • Sollten Sie aufgrund der Coronapandemie nicht alle beantragten Fördermittel ausgegeben haben, verrechnen Sie diese im neuen Antrag.

Die aktuellen Anträge und das ausführliche Merkblatt zu den Anträgen finden Sie unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de

Wir freuen uns, über frühe Anträge. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bei uns, gerne sprechen wir Ihren Antrag mit Ihnen durch!